Durchführung von Mitarbeiterschulungen und Brandschutzbegehungen als externer Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragte können in Betrieben oder Einrichtungen aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen bestellt werden. Sie sind insbesondere notwendig in Betrieben, in denen ein erhöhtes Brandrisiko besteht.

Die unternehmerischen Pflichten des betrieblichen Brandschutzes können so zahlreich, umfangreich und vielschichtig sein, dass eine verantwortungsvolle Wahrnehmung durch die Führungskräfte nicht mehr möglich ist. Grundsätzlich hat der Unternehmer bzw. Arbeitgeber die Wahlmöglichkeit, ob er einen eigenen Mitarbeiter zum Brandschutzbeauftragten ausbildet oder einen Dienstleister mit der Stellung eines externen Brandschutzbeauftragten beauftragt.

Als anerkannte Brandschutzbeauftragte nach vfdb-Richtlinie 12/09-01 übernehmen wir gerne die Durchführung von Mitarbeiterschulungen und Brandschutzbegehungen als externe Brandschutzbeauftragte.

 

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