Erstellen von Brandschutzordnungen mit Regelungen zur Brandverhütung zum Verhalten im Brandfall

Brandschutzordnungen sind erforderlich bei vielen Gebäuden mit hohem Publikumsverkehr sowie bei vielen Arbeitsstätten. Eine Brandschutzordnung enthält sowohl Hinweise auf Maßnahmen, die Brände verhindern sollen, als auch Anweisungen zum Verhalten im Brandfall.

Wir unterstützen Sie durch Erstellen einer auf die spezifischen Gegebenheiten in Ihrem Gebäude ausgerichteten Brandschutzordnung nach den Vorgaben der DIN 14096. Ebenso können wir die in Abständen von höchstens 2 Jahren vorgeschriebene Prüfung auf Aktualität sowie die bei baulichen Änderungen erforderliche Aktualisierung der Brandschutzordnung übernehmen.

Die bei bestimmten Gebäuden erforderlichen weiteren Maßnahmen des organisatorischen Brandschutzes – das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen und Feuerwehrplänen sowie die Wahrnehmung der Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten inkl. Durchführung der mindestens einmal jährlich erforderlichen Unterweisungen der Mitarbeiter – gehören ebenfalls zu unserem Leistungsspektrum.

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.